Vertrag über ein Outdoor-Training


Bei einem Outdoor-Trainingsvertrag kommt es nicht nur darauf an, die Vertragspflichten des Veranstalters - wie der besonderen Haftung und speziell geschulten Trainern - zu sorgen. Hier sind insbesondere auch die Pflichten der Teilnehmer festzuhalten: Je nach Art des Outdoor-Trainings sollte der Teilnehmer vertraglich versichern, dass er gesund ist und der Gefahren bewusst ist.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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