Kooperationsvereinbarung


Trainer und Berater schließen sich häufig zusammen, um ihre Leistungen im Verbund oder zumindest aufeinander abgestimmt zu erbringen. An einem solchen Zusammenschluss können sich zwei oder mehrere Partner beteiligen. Er kann die Form einer informellen Absprache oder einer verbindlich, vertraglich geregelten Zusammenarbeit annehmen. In der Kooperationsvereinbarung arbeiten die Partner im Rahmen einer Projektbearbeitung zusammen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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